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   FG Sachsen, 02.02.2001 - 2 K 136/98   

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https://dejure.org/2001,19584
FG Sachsen, 02.02.2001 - 2 K 136/98 (https://dejure.org/2001,19584)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2001 - 2 K 136/98 (https://dejure.org/2001,19584)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 2 K 136/98 (https://dejure.org/2001,19584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerschuldner eines Zwischengeschäfts nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerbarkeit der Abtretung von Rechten aus dem sogenannten Stromvergleich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.07.1974 - II R 12/70

    Kaufangebot - Grundstück - Benennung eines Dritten - Steuerschuldner

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2001 - 2 K 136/98
    Denn Steuerschuldner auf Grund von Zwischengeschäften (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 GrEStG ) ist nicht der Erwerber des Grundstückes (vgl. BFHE 113, 313 ; BFHE 129, 280 ; BFHE 135, 90; BFH/NV 1991, 119; BFH/NV 1996, 258 und Viskorf in Boruttau, Kommentar zum GrEStG § 1 Rdnr. 449 und § 13 Rdnr 31 ff).

    Der letztlich erwerbende Dritte darf nur einmal zur Grunderwerbsteuer herangezogen werden, und zwar wegen des Erwerbs vom Grundstückseigentümer, nicht aber wegen der Übertragung der Rechte des Zwischenerwerbers auf ihn (vgl. BFHE 113, 313 ).

  • BFH, 10.12.1997 - II R 27/97

    Die Abtretung eines Anspruchs

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2001 - 2 K 136/98
    Dies ist Sinn und Zweck der Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 GrEStG , die diese Zwischengeschäfte erfassen sollen (BFHE 185, 63).
  • BFH, 17.04.1996 - II R 16/93

    Einer Kapitalgesellschaft zugewendetes Vermächtnis unterliegt bei ihr der

    Auszug aus FG Sachsen, 02.02.2001 - 2 K 136/98
    Denn Steuerschuldner auf Grund von Zwischengeschäften (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 GrEStG ) ist nicht der Erwerber des Grundstückes (vgl. BFHE 113, 313 ; BFHE 129, 280 ; BFHE 135, 90; BFH/NV 1991, 119; BFH/NV 1996, 258 und Viskorf in Boruttau, Kommentar zum GrEStG § 1 Rdnr. 449 und § 13 Rdnr 31 ff).
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